Jeder Mensch kann z.B. durch einen Unfall in die Lage kommen, nicht mehr selbst seine Einwilligung in medizinische Behandlungen geben zu können. Wer handelt und entscheidet dann für mich? Wer sorgt dafür, dass meine persönlichen Wünsche und Entscheidungen berücksichtigt werden? Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen? Diese und viele andere Fragen stellen sich und müssen von Dritten in Ihrem Sinne gelöst werden.
In einer Betreuungsverfügung können Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die im Falle einer notwendigen Betreuung durch das Vormundschaftsgericht als Betreuer bestellt werden soll. Die Betreuungsverfügung kann den individuellen Lebenssituationen und persönlichen Bedürfnissen genau angepasst werden.
In der Situation von Trennung und Scheidung kommen noch weitere Aspekte zum Tragen, da verschiedene Interessen auf einander treffen. Weiterlesen »











An der Aktion Schutzengel gegen sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern beteiligten sich gestern in Berlin auch die Lübecker Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD) und der SPD-Parteivorsitzende Sigmar Gabriel.
Vom 17. – 20. Mai 2010 läuft im Eselpark Nessendorf ein 4-tägiger Fahrlehrgang mit Eseln. Interessierte Eselhalter oder solche die es gerne werden wollen, haben die Möglichkeit, sich noch kurzfristig anzumelden. Tel. 04382-748 oder im Internet unter 













