Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat geurteilt: Der Betreiber eines unzureichend gesicherten WLAN-Internetzugangs haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter auf Unterlassung und Aufwendungsersatz. Die Frage, die sich alle WLAN-Betreiber nun stellen: Welche Konsequenzen hat dieses Urteil für sie? Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrecht-Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE fasst die Auswirkungen übersichtlich zusammen.
Der BGH verkündete heute am 13. Mai 2010 das Urteil in diesem bemerkenswerten Fall:
Die vom Musiker Moses Pelham gegründete Frankfurter Plattenfirma 3p klagte gegen einen Anschlussinhaber. Die Firma 3p hält die Rechte an dem Lied “Sommer unseres Lebens” von Sebastian Hämer. Dieser Song wurde nachweislich im Internet zum illegalen Herunterladen angeboten – über die IP-Adresse des Beklagten, der als Anschlussinhaber des WLAN-Netzes geführt wird. Der Anschlussinhaber war zur Tatzeit der Urheberrechtsverletzung aber im Urlaub und kann das Vergehen selbst gar nicht begangen haben. Die Plattenfirma behauptet, dass der WLAN-Anschluss auch in der Urlaubszeit aktiviert und nicht ausreichend gesichert gewesen sei. So hätten ihn Außenstehende ohne Probleme für ihre Zwecke nutzen können. Aus diesem Grund forderte die Plattenfirma vom Anschlussbesitzer Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten. Weiterlesen »











LoBei der Arbeit auf Obst statt Kuchen setzen (Foto: Kathrin Antrak, pixelio.de)ndon (pte/12.05.2010/10:00) -
“Die Euro-Katastrophe steht bevor”, sagte Günter Hannich, Deflations-Experte und einer der GeVestor-Autoren, schon im Herbst 2009 in seinem aktuellen Buch (“Die Euro-Katastrophe”, FinanzBuch-Verlag 2009). Zu diesem Zeitpunkt stand er mit seiner Meinung noch sehr isoliert da. Das hat sich mittlerweile geändert: auch die US-Investoren-Legende Warren Buffett bezeichnet den Euro als “ein Experiment, das auch schiefgehen kann”. Hier nun 4 Antworten von Krisenexperte Günter Hannich auf drängende Fragen zur weiteren Entwicklung des Euro.




