Die Städtebauförderung in Schleswig-Holstein wird in diesem Jahr erneut ausgeweitet. Mit einem Volumen von 36,5 Millionen Euro übertrifft das Programm 2010 den Ansatz des Vorjahres (35,4 Millionen Euro) und liegt damit auf dem höchsten Niveau seit knapp zwanzig Jahren. Insgesamt 17 Städte in Schleswig-Holstein erhalten Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen in insgesamt 23 Fördergebieten, sagte Innenminister Klaus Schlie am Donnerstag (26. August) in Kiel. Erstmals aufgelegt wird das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“. Neu aufgenommen wird die Maßnahme „Innenstadt“ der Landeshauptstadt Kiel in das Programm „Aktive Stadt- und Ortszentren“.
Schlie betonte, dass die Landesregierung mit der erneuten Steigerung des Programmvolumens bewusst ein Signal an Kommunen, Wirtschaft und Handwerk sende: „”Städtebauförderung ist das herausragende Förder- und Gestaltungsinstrument der Kommunen und ein wichtiger Impuls für die mittelständische Wirtschaft und das Handwerk.”“. Dabei sei die Bereitstellung der notwendigen Landesmittel zur vollständigen Bindung der diesjährigen Bundesfinanzhilfen erneut ein Kraftakt gewesen, so Schlie. Es sei angesichts ihrer hohen Effizienz wichtig, die Städtebauförderung als wichtige gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen auf einem hohen Niveau zu erhalten und damit positive Effekte für die Stadtentwicklung und die regionalen Beschäftigungsmärkte zu sichern.
Eingesetzt werden staatlichen Finanzhilfen, um Städte und Gemeinden städtebaulich weiter zu entwickeln und wirtschaftlich zu stabilisieren. Sie tragen zudem dazu bei, soziale Missstände in besonders benachteiligten Stadtteilen zu überwinden. Berücksichtigt werden auch Belange der Denkmalpflege und des Naturschutzes. Die Finanzierung des Städtebauförderungsprogramms erfolgt zu je einem Drittel durch den Bund, das Land und die Gemeinden. Auf jeden Euro des Bundes legen Land und die geförderte Kommune jeweils einen weiteren Euro hinzu.
Das Städtebauförderungsprogramm besteht künftig aus sechs einzelnen Programmen:
Sanierung und Entwicklung
In dem Programm Sanierung und Entwicklung werden Maßnahmen in Stadtkernen gefördert, um sie als Mittelpunkt des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens der Städte und ihrer Regionen zu stärken. Ziel ist es, die Bedingungen für den Einzelhandel und das Dienstleistungsgewerbe zu stärken, die Bevölkerung mit sozialen und kulturellen Einrichtungen zu versorgen und das Wohnen in der Innenstadt attraktiver zu machen. Maßnahmen in Flensburg, Reinfeld und Wedel werden mit Mitteln in Höhe von insgesamt rund 3,3 Millionen Euro gefördert.
Soziale Stadt
Das Programm Soziale Stadt fördert Stadtteile mit erheblichen sozialen Problemen. Typisch für dieses Programm ist daher die Verknüpfung baulicher und städtebaulicher Investitionen mit sozialen Projekten. Die Förderung erfolgt dabei auf der Grundlage eines Konzeptes, das die verschiedenen Fördermöglichkeiten gezielt bündelt. Vorbereitet wird das Konzept von einem professionellen Quartiersmanagement. Das Volumen des Regelprogramms Soziale Stadt beträgt rund 7,7 Millionen Euro, mit denen Maßnahmen in Flensburg, Kiel, Lübeck, Neumünster, Elmshorn, Lütjenburg und Rendsburg gefördert werden. Zusätzlich stehen im Programmteil Modellvorhaben Soziale Stadt rund 1,7 Millionen Euro bereit, die für nicht investive Projekte eingesetzt werden können. Die Entscheidung über die Vergabe dieser Mittel wird voraussichtlich Ende Oktober getroffen.
Stadtumbau West
Mit dem Programm Stadtumbau West werden Städte unterstützt mit Problemen durch sinkende Bevölkerungszahlen oder besonders starke Auswirkungen des wirtschaftsstrukturellen Wandels. Die Mittel zielen daher besonders darauf ab, die Siedlungsstruktur an neue Gegebenheiten anzupassen, Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Umwelt zu verbessern, innerörtliche Quartiere aufzuwerten und Altbaubestände zu erhalten, Gebäude umzubauen, neu zu nutzen oder leer stehende oder nicht mehr benötigte Gebäude abzureißen und frei gelegte Flächen städtebaulich zu entwickeln. Das Gesamtvolumen des Programms beträgt rund 13, 2 Millionen Euro. Gefördert werden Bad Oldesloe, Büdelsdorf, Eckernförde, Elmshorn, Heide, Husum, Itzehoe und Rendsburg.
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Das Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren richtet sich speziell an Städte, die in ihren Zentren zunehmend Probleme mit leer stehenden Gewerbeimmobilien haben. Ziel der Förderung ist die Erhaltung und Entwicklung der Zentren als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Der Umfang des Programms beträgt rund 6, 4 Millionen Euro. Neu in das Programm aufgenommen wurde die Kieler Innenstadt, die mit Blick auf ihren zunehmenden Attraktivitätsverlust und erhöhten Konkurrenzdruck und angesichts der aktuellen Chancen für eine Aufwertung herausragendem Interesse ist. Gefördert werden zudem Vorhaben in Norderstedt, Pinneberg und Rendsburg.
Städtebaulicher Denkmalschutz West
Das Programm Städtebaulicher Denkmalschutz West zielt vor allem auf die umfassende Sicherung und den Erhalt historischer Stadtkerne mit einer hohen Konzentration denkmalwerter Bausubstanz. Gefördert wird die Altstadt der Hansestadt Lübeck.
Kleine Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke
Neuer Teil des Städtebauförderungsprogramms ist das Programm Kleine Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke. Es dient der Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge in dünn besiedelten Gebieten. Damit sollen kleinere Städte und Gemeinden als Mittelpunkte der Grundversorgung mit Gütern und Leistungen des täglichen Lebens gestärkt und in ihrer zentralörtlichen Funktion handlungsfähig gemacht werden. Das Programm hat ein Volumen von rund 1,3 Millionen Euro. Die Auswahl der Förderkommunen ist noch nicht erfolgt, da das Programm seitens des Bundes sehr kurzfristig eingeführt wurde. Vorgesehen ist, das Förderangebot den Unterzentren im ländlichen Raum im September zu unterbreiten.















