Arbeitgebermeldung zur Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer
- Abgabefrist endet am 31. März 2018
- Elektronische Anzeige nutzen
Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Weiterlesen »
Neue Kommentare