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BPOL-KI: Kiel / Ostholstein: Ermittlungserfolg der Bundespolizei

Kiel (ots) – Serie von aufgebrochenen Fahrkartenautomaten nach kurzer Zeit geklärt – Schaden beläuft sich auf fast 120.000 Euro. Am vergangenen Freitag, 26.01.2018, wurden nach vorhergehenden Anträgen bei der Kieler Staatsanwaltschaft, durch die Bundespolizei zwei Männer festgenommen. Es handelt sich um einen 32-jährigen Kosovaren und einen 36-jährigen Albaner. Beide Männer halten sich unerlaubt in Deutschland auf. Anlass für die Festnahmen waren mehrere Fahrausweisautomatenaufbrüche, die Serie hatte am 29.12.2017 in Kiel begonnen. Am 25.01.2018, in den Morgenstunden, waren mehrere Personen bei der letzten Tat durch alarmierte Beamte der Landespolizei fast auf frischer Tat ertappt worden. Durch Fahndungsmaßnahmen der Landes- sowie der Bundespolizei, die den gesamten Nachmittag aufrecht erhalten wurden, zog sich das „Fahndungsnetz“ immer enger zusammen. Die Ermittlungen der Bundespolizei waren dann soweit, dass sie einen Tag später zu den Festnahmen führten. Insgesamt sind in den 4 Wochen 6 Aufbrüche mit ähnlichen Vorgehensweisen in Kiel und Ostholstein sowie ein Aufbruch in Schleswig durch die Bundespolizei bearbeitet worden. In 5 Fällen waren die Täter erfolgreich – das enthaltene Bargeld wurde entwendet – in 2 Fällen mussten die Täter ihr Vorhaben ohne Erfolg also ohne Beute beenden. Der Gesamtschaden liegt bei ungefähr 120.000 Euro, die erbeutete Summe an Bargeld liegt bei knapp 12.000 Euro. Nach den ersten 3 Aufbrüchen im Kieler Raum, hatte die Bundespolizei ihre Fahndungsmaßnahmen auch durch den Einsatz von Hubschraubern verstärkt und ausgeweitet. Dann wurden nach den nächsten Aufbrüchen immer mehr Puzzelstücke im Rahmen der Ermittlungen zusammengetragen und die Kieler Staatsanwaltschaft mit eingebunden. Nach der letzten Tat in Oldenburg war dann „das Netz“ so eng geworden, dass gegen die beiden Männer auf Antrag der Kieler Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet und die Beiden durch die Bundespolizei festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurden. Einhergehend mit diesen Anträgen fanden auch Durchsuchungsmaßnahmen statt, bei denen mehrere Unterlagen und Gegenstände gefunden und beschlagnahmt werden konnten, die eindeutig den Taten zuzuordnen sind und die Beteiligung der Männer an den Taten erhärten. Vier der Taten sind den Männern durch die Ermittlungsarbeit bereits jetzt fest zuzuweisen, in den übrigen drei Fällen laufen die Auswertungen der Ermittlungsergebnisse noch.

Quelle: presseportal.de