Politik & Wirtschaft

Breitner weist Kritik an Polizei und Staatsanwaltschaft zurück

Ermittlungsverfahren Tekin Bicer: Rechtsstaatlich und professionell

Die ergebnislose Suche nach dem vermissten Tekin Bicer in einer Lagerhalle im Gewerbegebiet Lehmkaten/Dänischenhagen bei Kiel stellt für Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner keinen Rückschlag im Kampf gegen die Rockerkriminalität dar. „“Staatsanwaltschaft und Polizei haben in jeder Phase rechtsstaatlich korrekt und hoch professionell gearbeitet““, sagte Breitner nach einem Gespräch mit Beamten der Sonderkommission Rocker am Mittwoch (11. Juli) im Landeskriminalamt in Kiel. Die Sicherheitsbehörden hätten gar nicht anders handeln können als sie gehandelt haben. Von einem Scheitern zu sprechen, sei Ausdruck von Unwissenheit und von fehlendem Verständnis für die zwingenden Notwendigkeiten strafrechtlicher Ermittlungsarbeit. Dass Spuren nicht immer zu konkreten Ergebnissen führten und Verdachtsmomente im Laufe von Ermittlungen ausgeräumt würden, gehöre zur Normalität polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Arbeit.

Im Kampf gegen Rockkriminalität bleibe es bei der Null-Toleranz-Strategie. „“Es gibt keinen Grund, davon nur einen Millimeter abzuweichen““, sagte Breitner. Polizei und Staatsanwaltschaft würden weiterhin jeden noch so kleinen Ermittlungsansatz mit Nachdruck und Konsequenz verfolgen. Für die Beamten des Landeskriminalamts sei das gestrige Zwischenergebnis kein Bruch in den Ermittlungen. Die Beamten seien weiterhin hoch motiviert. Breitner zeigte sich zuversichtlich, dass die Beweislage in den laufenden strafrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Rockerkriminalität zu Verurteilungen führen werde. „“Polizei und Staatsanwaltschaft werden jedenfalls alles dafür tun““, sagte der Minister. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an die vom Innenministerium ausgesprochenen Vereinsverbote gegen die Hells Angels Flensburg, die Hells Angels Kiel und die Bandidos Neumünster. Das Verbot des Flensburger Charters wurde erst vor kurzem vom Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigt. Für ein bundesweites Vereinsverbot der Hells Angels bleibe es – unabhängig vom aktuellen Ermittlungsergebnis – weiterhin schwierig, die notwendigen länderübergreifenden Strukturen gerichtsfest nachzuweisen. Die Zuständigkeit dafür liege beim Bundesinnenmister.