Schöffen tragen die Perspektiven und Stimmen der Gesellschaft in die Gerichtssäle. Sie urteilen neben den Berufsrichtern über Angeklagte und pausieren dafür schon mal Arbeit und Freizeit, dafür wird Ihnen aber auch ein verantwortungsvolles, interessantes und vielfältiges Ehrenamt anvertraut. Die Auswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Im ersten Schritt ermittelt das Landgericht Lübeck anhand der Fälle der vergangenen Jahre und der Pläne des Gerichts für die neue Amtsperiode, wie viele Schöffen gebraucht werden. Diese Zahl wird nach einem Schlüssel auf die Städte Lübeck, Bad Schwartau und Reinfeld, sowie die Gemeinden Stockelsdorf und die des Amtes Nordstormarn verteilt. In den jeweiligen Städten und Gemeinden sind dann mindestens doppelt so viele Bewerber zu suchen, da im zweiten Schritt ein Wahlausschuss eine Auswahl treffen soll, die einen Querschnitt der Gesellschaft darstellt. Schöffen tragen zu einer demokratisch verankerten Justiz bei und haben das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter. Sie beraten sich gleichberechtigt mit den Richtern und nehmen Einfluss auf das Ergebnis und das Strafmaß. Dabei können Sie sogar Verurteilungen verhindern oder härtere Strafen verhängen, denn ohne sie kann die nötige Zweidrittelmehrheit für ein Urteil nicht erreicht werden. Daraus ergibt sich für Schöffen eine besondere Verantwortung. Das Problem: Oft finden sich nicht genug Bewerber, um alle Plätze zu füllen. Auch in Lübeck werden noch interessierte Menschen gesucht, die sich in diesem spannenden und wichtigen Ehrenamt einbringen wollen.
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