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Daimler-Dieselgate: So stehen die Chancen von Mercedes-Fahrern im Abgasskandal (FOTO)

Berlin (ots) – Während sich der VW-Abgasskandal (https://www.rueden.de/abgasskandal/vw/) in diesem Jahr zum fünften Mal jährt, kann auch der Stuttgarter Autobauer Daimler auf eine beachtliche Dieselskandal-Historie zurückblicken. Zahlreiche Modelle verschiedener Mercedes-Klassen wurden und werden wegen illegaler Abschalteinrichtungen amtlich zurückgerufen (https://www.rueden.de/abgasskandal/mercedes/mercedes-rueckruf/) . Die Folge sind Klagen vor Gericht, mit denen die Mercedes-Halter ihr Recht auf Schadensersatz nach Bekanntwerden des Betrugs durchsetzen wollen. Bisher wurden diese Fälle vor den deutschen Landesgerichten entschieden – in zahlreichen Fällen im Sinne der Verbraucher. Bei einem positiven Urteil wurde den Mercedes-Haltern die Rückabwicklung des Kaufvertrags zugesprochen. Das bedeutet: Der Kunde erhält den Kaufpreis nach Abzug einer geringen Nutzungsentschädigung für die mit dem manipulierten Wagen gefahrenen Kilometer zurück. Zudem kann er das Dieselfahrzeug an die Daimler AG (https://www.rueden.de/abgasskandal/mercedes/) zurückgeben. Oberlandesgericht urteilt erstmals gegen Daimler Dieses Ergebnis konnten Mercedes-Fahrer gemeinsam mit ihren Anwälten schon vor zahlreichen Landesgerichten erzielen. Nun ist erstmals auch eine solche Entscheidung von einem Oberlandesgericht (OLG) (https://www.rueden.de/blog/abgas skandal/von-rueden-erstreitet-im-daimler-dieselskandal-erstes-positives-urteil-v or-einem-oberlandesgericht/) gefällt worden. Diese nächst höhere Instanz urteilte ebenfalls im Sinne der Verbraucher. Das OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt hat im September 2020 einem Daimler-Kunden, der von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertreten wurde, einen Schadensersatz von knapp 26.000 Euro und die Rückgabe des Autos zugesprochen. Der Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC des Klägers enthielt Abschalteinrichtungen in Form eines sogenannten Thermofensters und einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, die verhindern, dass die Abgasreinigung im Straßenverkehr vollumfänglich funktioniert. Das OLG Naumburg bewertete diese Abschalteinrichtungen als eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB. Zudem rügte das OLG, dass die Daimler AG (https://www.rueden.de/abgasskandal/mercedes/) sich und die Abschalteinrichtungen nicht ausreichend erklärt habe. Der Stuttgarter Autobauer hatte im Prozess lediglich das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung dementiert, die Funktionsweise der Abgasreinigung aber nicht erklärt. Die Ausrede, dass es sich um Betriebsgeheimnisse handle, ließ das Gericht nicht gelten. Zudem kritisierten die Richter in Naumburg, dass sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei der Zulassung des betroffenen Mercedes-Benz für den Straßenverkehr ausschließlich auf die Kontroll-Messungen des Herstellers verlassen habe. Chancen für Mercedes-Fahrer im Abgasskandal verbessern sich deutlich Johannes von Rüden, Partner der Verbraucherrechtskanzlei VON RUDEN, freut sich sehr über diesen Erfolg seiner Kanzlei: „Daimler war trickreicher als VW – aber Betrug bleibt aus meiner Sicht Betrug. Das hat auch das Oberlandesgericht Naumburg erkannt.“ Damit vergrößern sich die Chancen auf Schadensersatz im Abgasskandal (https://www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/) für weitere Mercedes-Fahrer deutlich. Dem OLG-Urteil sind bereits zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile von Landesgerichten – insbesondere vom Landgericht Stuttgart – vorausgegangen. Diverse Fälle gegen Daimler wurden hier bereits zugunsten der Verbraucher entschieden. Der Großteil der Klagen gegen den Mercedes-Hersteller werden aufgrund des Firmensitzes in Stuttgart behandelt. Kläger können alternativ auch in dem Ort vor Gericht ziehen, in dem sie den betroffenen Wagen gekauft haben. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertritt Verbraucher gegen die deutschen Autohersteller im Abgasskandal. Bislang verhandelt die Kanzlei bundesweit für mehr als 12.000 Mandanten vor Gericht – davon in 1.700 Fällen gegen Daimler. In einem kostenlosen Erstgespräch (https://www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/) berät die Kanzlei Verbraucher unverbindlich zu ihren Optionen im Abgasskandal und erklärt den Ablauf einer Einzelklage gegen den Hersteller. Pressekontakt: VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten Johannes von Rüden Leipziger Platz 9 10117 Berlin 030 / 200 590 770 mailto:info@rueden.de http://www.rueden.de https://www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/ Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/140928/4721649 OTS: VON RUEDEN Original-Content von: VON RUEDEN, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de