Bauen & Wohnen

Grundsteuer: Kosten für den Handel dürfen nicht steigen

Bagger beschädigt Haus_Kroeger0010Archivfoto: Holger Kröger · Urteil zur Grundsteuer: Kosten für den Handel dürfen nicht steigen · Die Reform aus dem gestern getroffene Urteil vom Bundesverwaltungsgericht zur Grundsteuer und einer Neubewertung der Grundstücke darf laut Handelsverband Nord (HV Nord) nicht zu einer stärkeren finanziellen Belastung der Händler führen.Ein durch die Neuregelung bedingter Anstieg der Grundsteuer würde für viele Händler eine nicht tragbare finanzielle Belastung bedeuten. Die Grundsteuer ist für Händler ein relevanter Kostenfaktor. Der Handel ist meistens nicht Eigentümer sondern Mieter einer Immobilie, eine höhere Grundsteuer wird in der Regel auf die Mieter der Ladenlokale umgelegt. Eine Erhöhung der Steuer würde die Einzelhandelsunternehmen zudem in doppelter Weise treffen, denn Mieten werden bei der Gewerbesteuer teilweise wieder hinzugerechnet. Steigt die Ladenmiete, steigt also auch die Belastung aus der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung.

Lebendige Innenstädte sind das Herzstück der deutschen Stadtkultur und wichtige Impulsgeber für Einkaufen, Wohnen, Arbeiten und alle anderen freizeitorientierten Nutzungen einer Stadt. Lebendige Innenstädte stehen für die Lebensqualität vor Ort. Gerade die Innenstädte kämpfen durch die Digitalisierung mit rückläufigen Kundenfrequenzen. Um die Innenstädte lebendig zu halten, dürfen nicht über die Grundsteuer noch zusätzliche Belastungen für den Handel entstehen.

Der Handelsverband Nord (HV Nord) ist einer der größten Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände im Norden und repräsentiert die Interessen der Einzelhandelsunternehmen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt erwirtschaften die rund 36.000 Betriebsstätten im Verandsgebiet mit rund 260.000 Beschäftigten jährlich einen Umsatz von über
41 Milliarden Euro.

V.i.S.d.P. Dierk Böckenholt, Hauptgeschäftsführer Handelsverband Nord e.V.