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NABU: Einsatz von Insektenlampen im Freien verboten – Licht lockt statt Stechmücken gefährdete Insektenarten

Berlin (ots) – Zahlreiche Hersteller bewerben und verkaufen derzeit wieder Lampen zur Insektenvernichung für den Garten, die Terrasse oder zur Ergänzung der Campingausrüstung. Der NABU kritisiert die Nutzung dieser Geräte im Freien. „Die Lampen töten wahllos und sind daher eine große Gefahr für geschützte und im Fortbestand gefährdete Insektenarten wie zahlreiche Nachtfalter oder auch Netzflügler“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Die von Menschen als lästig empfundenen Stechmücken flögen die Lichtquellen kaum an. Stattdessen würden vor allem harmlose und auch für den Menschen nützliche Insekten in den Tod gelockt.

Insektenlampen sind mit einer ultravioletten Lichtquelle ausgestattet, die von stromführenden Drähten umgeben ist. Durch das Licht werden Insekten aus der Umgebung zur Lampe gelockt. Kommen sie mit den Drähten in Berührung, wird ein etwa 10.000 Volt starker, für kleine Tiere tödlicher Stromschlag ausgelöst. Bei größeren Insekten kommt es mitunter zum Abbrennen der Fühler, was einen langen Todeskampf zur Folge haben kann. Im Handel werden die Lampen häufig als umweltfreundliche und für Insekten schmerzlose Methode angepriesen, um Stechmücken und andere „lästige Insekten“ los zu werden.

Das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung verbieten den Einsatz solcher Geräte im Freien. Dennoch zeigt eine stichprobenartige Untersuchung des NABU von 264 angebotenen Geräten deutscher Händler ein erschreckendes Ergebnis: Jedes zweite Gerät wurde ohne Warnhinweis verkauft und mehr als jedes zehnte speziell für die Nutzung im Freien. Im Angebot eines großen Online-Händlers fand der NABU sogar ein Gerät, das durch Solarzellen und einen automatischen Dämmerungsschalter als dauerhafte Tötungsmaschine im Garten fungieren kann.

„Hier ist vor allem der Gesetzgeber gefragt, das Naturschutzrecht auch in die Praxis umzusetzen und solche Lampen vom Markt nehmen zu lassen. Bei Geräten, die für den Innenbetrieb vorgesehen sind, muss es zumindest auf der Lampe und in der Werbung einen deutlichen Warnhinweis auf das Anwendungsverbot im Freien und die damit verbundene Gefahr für unsere Insektenwelt geben“, so NABU-Insektenexperte Julian Heiermann. Der NABU startet heute eine Online-Protestaktion gegen die Insektenvernichter. Unter www.NABU.de/Protestaktion kann jeder mitmachen, eine E-Mail an die Vertreiber der Lampen schreiben und sich mit dem NABU dafür einsetzen, dass strittige Geräte vom Markt genommen und die Verbraucher besser informiert werden.

Insekten bilden die artenreichste Tiergruppe in unserem Ökosystem. Sie stellen die Nahrungsgrundlage für viele Tierarten dar und sind ein wichtiger Bestandteil der Artenvielfalt. Viele Insektenarten sind zunehmend im Fortbestand gefährdet.

Die Online-Protestaktion ist zu finden unter: www.NABU.de/Protestaktion Informationen zum Fangspektrum einer typischen Insektenvernichterlampe sowie die Ergebnisse der NABU-Untersuchung finden sich unter: www.NABU.de

Hintergrund:

Laut Bundesnaturschutzgesetz (§44) und Bundesartenschutzverordnung (§4) ist es verboten, geschützten Tierarten nachzustellen, diese zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Da eine Vielzahl von nachtaktiven Insektenarten unter diesen Schutz fällt, ist der Betrieb von nicht-selektiv wirkenden Fang- und Tötungsgeräten im Freien rechtswidrig.

Originaltext vom NABU