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Piraten fordern Bundesregierung zur Umsetzung von GRECO-Richtlinien auf

Im Dezember 2011 stellte die GRECO (Council of Europe Group of States against Corruption – die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption) in ihrem Umsetzungsbericht fest, dass in Deutschland beim Thema Korruptionsbekämpfung noch immer große Defizite herrschen. [1] GRECO setzte der deutschen Regierung ein Ultimatum bis zum 30. Juni 2012, um die Forderungen der Korruptionswächter des Europarats zu erfüllen. Das Ultimatum ließ die Regierung verstreichen.

 Die Piratenpartei Deutschland fordert die zügige Umsetzung des Maßnahmenkatalogs durch die Bundesregierung.
Eine Anfrage an das Bundesjustizministerium hat ergeben, dass bei der Korruptionsbekämpfung in Deutschland bisher keine Fortschritte gemacht wurden. [2]
»Es schadet dem Ansehen unserer Wirtschaft und unseres Landes, dass Deutschland die Abkommen zur Korruptionsbekämpfung nicht ratifiziert. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, den GRECO-Katalog schnellstens umzusetzen«, so Matthias Schrade, Beisitzer im Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland.
Anfang August äußerte sich die Bundesregierung kritisch zur Umsetzung der seit 2003 unterzeichneten, aber von Deutschland nicht ratifizierten UN-Konvention gegen Korruption. Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich damit in der Gesellschaft von Ländern wie dem Sudan, Myanmar, Nordkorea und Syrien. 36 Spitzenmanager von Dax-Konzernen hatten deswegen die Fraktionsabgeordneten in einem Brief aufgefordert, die UN-Konvention zu ratifizieren: »Ein demokratisches Land muss insgesamt glaubwürdig sein und darf sich nicht unnötig angreifbar machen.« Laut Transparency International ist das Verhalten der Bundesregierung »hochnotpeinlich«. [3]
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich in ihrem Grundsatzprogramm für die Bekämpfung von Korruption dadurch ein, dass die Grundlagen politischer Entscheidungen transparent gemacht werden. [4] In einem Positionspapier fordern die PIRATEN konkrete Maßnahmen – wie die Reform der Regelungen der Abgeordnetenbestechung (§ 108 StGB). [5]
 Quellen: