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POL-HL: Polizeidirektion Lübeck – Kreis Stormarn – Glinde / Polizeieinsatz mit Schusswaffengebrauch – Folgemeldung

Lübeck (ots) – Gemeinsame Medien-Information der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Lübeck Am gestrigen Tage (19.05.) kam es im Rahmen eines Polizeieinsatzes in einem Gewerbegebiet in Glinde (zwischen Oher Weg und Möllner Landstraße) zu einem Schusswaffeneinsatz durch Polizeibeamte. Ein 38 Jahre alter Mann wurde verletzt. Dieser hatte zuvor telefonisch bei der Polizei gemeldet, dass er mehrere Familienangehörige mit einem Messer getötet habe. Die umgehend zu dem vermeintlichen Tatort entsandten Polizeibeamten trafen den Anrufer auf der Straße vor der von ihm genannten Wohnanschrift an. Nach bisherigem Stand der Ermittlungen hielt sich der Mann eine echt aussehende Pistole an die Schläfe und drohte, sich damit zu erschießen. Der Aufforderung, die Waffe niederzulegen, leistete der Mann keine Folge und der Versuch, ihn mit Pfefferspray zu erreichen, schlug aufgrund der Entfernung zwischen den eingesetzten Beamten und dem Mann fehl. Sodann richtete dieser die Waffe plötzlich auf die Polizeibeamten und bewegte sich damit auf diese zu. Auch in dieser Situation reagierte er auf die Aufforderung, stehen zu bleiben und die Waffe niederzulegen, nicht. Um den Mann zu stoppen, gaben zwei Polizeibeamte der Polizeistation Reinbek im Alter von 26 und 31 Jahren aus ihren Dienstwaffen daraufhin mehrere Schüsse auf die Beine des Mannes ab, um ihn zu stoppen. Der 38-jährige wurde dreimal im Bereich der Beine getroffen. Die von ihm erlittenen Verletzungen waren nicht lebensgefährlich, mussten aber operativ in einem Hamburger Krankenhaus behandelt werden. Eine Vernehmung des Mannes war bislang nicht möglich. Der Hintergrund des Geschehens ist noch ungeklärt und Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Die von ihm geführte und auf die Beamten gerichtete Pistole sah echt aus. Jedoch handelt es sich nach erster Bewertung nicht um eine scharfe Waffe. Die Eltern des Mannes befanden sich im Haus. Sie waren unversehrt. Wegen der Abgabe der Schüsse ist gegen die Polizeibeamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) eingeleitet worden. Es wird geprüft werden, ob die Schussabgabe nach den Vorschriften des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein über den Gebrauch von Schusswaffen (§§ 256 ff. LVwG S-H) oder durch Notwehr gemäß § 32 StGB gerechtfertigt war. Gegen den 38-jährigen wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte geführt (§§ 164, 113 StGB). Nachfragen zu dem hier geschilderten Sachverhalt werden durch die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Lübeck beantwortet.

Quelle: presseportal.de