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POL-HL: RZ-Gudow / Brand einer Flüchtlingsunterkunft in Gudow – Folgemeldung

Lübeck (ots) – +++ Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Lübeck +++ Am Samstagabend (01.05.2021) ist in Gudow im Kreis Herzogtum Lauenburg ein Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft ausgebrochen. Am Sonntagabend (02.05.2021) hat das Amtsgericht Lübeck auf Antrag der Staatsanwaltschaft angeordnet, dass ein dringend tatverdächtiger Bewohner der Unterkunft einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist davon auszugehen, dass der 32-jährige gegen 21.20 Uhr in seinem Zimmer Gegenstände angezündet hat, so dass die hölzerne Zimmertür und weitere brennbare Gegenstände im Umfeld in Brand gerieten. Der Beschuldigte soll die Brandlegung wenige Minuten vor der Tat gegenüber der Leiterin der Unterkunft telefonisch angekündigt und dabei auch Suizidabsichten geäußert haben. Dann soll er ihr ein Bild von dem Feuer in seinem Zimmer geschickt haben, woraufhin die Zeugin umgehend Polizei und Feuerwehr benachrichtigte. Das Feuer breitete sich binnen kürzester Zeit über den Flur aus, so dass der Mittelteil des Gebäudes bereits 20 min später in voller Ausdehnung brannte. Zum Zeitpunkt der Brandlegung befanden sich neben dem Beschuldigten noch 20 weitere Bewohner in der Unterkunft. Von diesen wurde niemand verletzt. Anhaltspunkte für eine Brandlegung von außen oder/und einen politisch motivierten Hintergrund gibt es nicht. Der Beschuldigte war bei Eintreffen der Einsatzkräfte mit einem Küchenmesser bewaffnet, bedrohte damit jedoch niemanden, sondern richtete das Messer gegen sich selbst. Er konnte schließlich von Polizeibeamten überzeugt werden, das Messer wegzulegen. Nach Einschätzung einer von der Staatsanwaltschaft beauftragten psychiatrischen Sachverständigen leidet der Mann unter einer psychiatrischen Erkrankung und es sind dringende Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass seine Schuldfähigkeit zumindest erheblich vermindert war. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Lübeck daher am Abend des gestrigen Sonntags (02.05.2021) die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet (§ 126a Strafprozessordnung). Die Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der schweren Brandstiftung werden vom Kommissariat 1 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck geführt.

Quelle: presseportal.de