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POL-SE: Bad Bramstedt – erneut Taschendiebstahl bei Discounter

Bad Segeberg (ots) – Am Montagvormittag (15.06.2021), zwischen 10.30 und 11.00 Uhr, ist es in Bad Bramstedt zu einem Taschendiebstahl gekommen. Eine 64-jährige Kundin aus Hitzhusen war beim Einkaufen in einem Discounter in der Hamburger Straße. Sie trug ihre Umhängetasche über der Schulter. Unbekannte müssen während des Einkaufs unbemerkt den Reißverschluss der Kundin geöffnet und die darin befindliche Geldbörse gestohlen haben. Sie konnte sich an keine verdächtigen Personen im Laden erinnern, die mit der Tat in Zusammenhang stehen könnten. Im entwendeten Portmonee befanden sich zwei EC-Karten der Kundin. Mit diesen müssen die Diebe bei einem Geldautomaten einer Bank in Bad Bramstedt über 3000 EUR abgehoben haben, da die Geschädigte sofort nach dem Diebstahl ihr Konto kontrollierte und den Fehlbetrag bemerkte. Polizei warnt vor Taschendieben Neben dem finanziellen Schaden ist auch der Aufwand für die Neubeschaffung von Papieren und Zahlungskarten nicht unerheblich. Der Großteil der Diebstähle ereignete sich in Geschäften, Supermärkten und Einkaufszentren. Einen Schwerpunkt stellen die städtischen Bereiche dar. Die Dienststellen der Polizeidirektion Bad Segeberg haben bereits im vergangenen Jahr Plakate in den Eingangsbereichen von Geschäften aufgehängt, um die Kunden vor Taschendieben zu warnen. Da es sich bei Taschendiebstähle in Supermärkten um ein andauerndes Problem handelt, gibt die Polizei insbesondere älteren Mitmenschen folgenden Tipps: – Tragen Sie Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper. – Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm. – Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse. – Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb oder Einkaufswagen, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah. – Hängen Sie Handtaschen im Restaurant, im Kaufhaus oder im Laden (selbst bei der Anprobe von Schuhen oder Kleidung) nicht an Stuhllehnen oder Einkaufswagen und stellen Sie sie nicht unbeaufsichtigt ab. – Bewahren Sie unter keinen Umständen die PIN gemeinsam mit der EC-Karte auf.

Quelle: presseportal.de