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Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gründen gemeinsamen Staatsschutz-Strafsenat

HAMBURG. Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek, Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder und Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß haben heute (16. Februar) einen Staatsvertrag zur Schaffung eines gemeinsamen Staatsschutz-Strafsenates der drei Länder mit Sitz in Hamburg unterzeichnet. Der Senat wird am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg angesiedelt sein, wo bereits bisher auch die Staatsschutz-Strafverfahren Bremens mitverhandelt werden. Dazu sagte Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß: „“Der heute unterzeichnete Vertrag ist zudem ein gutes Beispiel für die konstruktive Zusammenarbeit der norddeutschen Länder im Bereich der Justiz. Es ist für uns alle sinnvoll, bei den seltenen, aber aufwändigen und dadurch teuren Staatsschutz-Strafverfahren die guten Voraussetzungen am Hanseatischen Oberlandesgericht zu nutzen.““
Hintergrund

Der Staatsschutz-Strafsenat ist ein besonderer bei den Oberlandesgerichten eingerichteter Senat. Darin urteilen Richterinnen und Richter beispielsweise über Straftaten mit terroristischem Hintergrund oder Spionage. In Schleswig-Holstein wurde in den 90er Jahren in Schleswig unter anderem der Prozess um den Brandanschlag von Mölln verhandelt. Zuletzt sorgte das in Hamburg geführte „El-Motassadeq“-Verfahren bundesweit für Aufmerksamkeit. Diese Verfahren unterliegen meist
besonderen Sicherheitsanforderungen.