Ausland

Verkehr

Verkehrsrecht im Ausland Das müssen Autofahrer im Urlaub wissen ADAC: Über Mitführpflichten und Verkehrsregeln informieren

München (ots) – Urlauber, die mit dem Auto in die Ferien fahren, sollten sich laut ADAC unbedingt über die im Land geltenden Verkehrsbestimmungen informieren. Warnweste, Licht am Tag oder Tempolimits – diese und andere Bestimmungen weichen von denen in Deutschland ab. Damit nach dem Urlaub kein Knöllchen aus Italien, Frankreich oder Österreich für böse Überraschungen sorgt, hat der Club einige Verkehrsbestimmungen zusammengestellt.

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Tipps & Informationen

Recht Vorsicht vor dem „Geschulten Amtsauge“ in Österreich ADAC: Im Ausland gelten andere Vorschriften

München (ots) – Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte sich laut ADAC ausführlich über die dort geltenden Verkehrsregeln informieren. Vor allem ist es wichtig zu wissen, welche Tempolimits herrschen oder was immer Auto dringend mitgeführt werden muss. Darüber hinaus gibt es auf Europas Straßen Regeln und Vorschriften, die es in Deutschland so nicht gibt. Einige kuriose und spezielle Regeln hat der ADAC zusammengestellt.

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Besondere Neuigkeiten

BKA: Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach und das Bundeskriminalamt teilen mit: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern durch deutschen Staatsangehörigen im Ausland

Wiesbaden (ots) – Nach umfangreichen Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) hat die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach Anklage gegen einen 51-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Viersen beim Landgericht Mönchengladbach erhoben.

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Politik & Wirtschaft

Seit einem Jahr wird europaweit vollstreckt Kaum Knöllchen aus dem Ausland ADAC: Bisher nur wenige Fälle aus den Niederlanden

München (ots) – Seit Oktober 2010 können Strafzettel aus dem EU-Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden. Wer im Urlaub also zu schnell unterwegs ist oder falsch parkt, muss seit einem Jahr damit rechnen, dass der Bußgeldbescheid nach Hause flattert und dementsprechend bezahlt werden muss. Bisher ist nach Angaben des ADAC die europaweite Vollstreckung von Bußgeldern eher zäh angelaufen. Einige wenige Bescheide aus den Niederlanden wurden durch die deutschen Behörden eingetrieben.

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