Die pauschale anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist mausetot

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Die pauschale anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist mausetot

Die pauschale anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist mausetot. Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg zur anlasslosen Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten und den gesetzlichen Regelungen in Frankreich, Belgien und dem Vereinigten Königreich erklären Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik:

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