Nichtraucherschutzgesetz

Kultur & Wissenschaft

Rauchverbot: Nichtraucherschutzgesetz in Hamburg ist verfassungswidrig

Das Nichtraucherschutzgesetz in Hamburg ist verfassungswidrig. Für die Richter des Bundesverfassungsgerichts stellt es einen „gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss dar, wenn als Ausnahme von einem gesetzlichen Rauchverbot in Gaststätten abgeschlossene Raucherräume für Schankwirtschaften zugelassen, für Speisewirtschaften jedoch untersagt sind“. Das bedeutet, dass Restaurantbetreibern die gleichen Möglichkeiten eingeräumt werden müssen wie beispielsweise Kneipenbesitzern.

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