Parship: EuGH-Urteil stärkt Verbrauchern den Rücken
Rund 400 Euro forderte die Online-Partnerbörse Parship von einer Kundin, die ihr Jahresabonnement nach nur vier Tagen wieder gekündigt hatte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält die Forderungen der Singlebörse für überzogen. „Verbraucher, die zu viel gezahlt haben, sollten sich ihr Geld zurückholen“, sagt Karolina Wojtal, Leiterin beim EVZ Deutschland. Schließen Sie auf einer Dating-Webseite einen Vertrag über eine Mitgliedschaft ab, haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. © Pexels / Andrea Piacquadio
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