Urteil zur Betriebsschließungsversicherung: Versicherung muss zahlen

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Urteil zur Betriebsschließungsversicherung: Versicherung muss zahlen

Urteil zur Betriebsschließungsversicherung: Versicherung muss zahlen. Das Münchner Landgericht hat in Sachen Betriebsschließungsversicherung ein erstes Urteil zu Gunsten der Gastronomie gefällt: Laut Urteil muss die beklagte Versicherungskammer die Kosten der coronabedingten Betriebsschließung an den Pächter des Münchner Augustinerkellers zahlen – exakt 1,014 Millionen Euro. Gastwirt Christian Vogler hatte für den Augustinerkeller kurz vor dem Corona-Shutdown eine Betriebsschließungspolice abgeschlossen. Die Versicherungskammer wollte jedoch nicht zahlen.

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