Politik & Wirtschaft

„Tanzverbot“ eingeschränkt: PIRATEN feiern zeitliche Begrenzung des Veranstaltungsverbots an stillen Feiertagen in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein darf künftig auch am Volkstrauertag und Totensonntag ab 20 Uhr das kulturelle Leben uneingeschränkt stattfinden. Auf Initiative der PIRATEN schränkte der Landtag das bisherige Verbot von Musik, Unterhaltung und Vergnügen auf öffentlichen Veranstaltungen an ’stillen Feiertagen‘ ein. Auch in den Karfreitag darf künftig bis 2 Uhr morgens hinein gefeiert werden. Eine von den PIRATEN geforderte weiter reichende Lockerung scheiterte knapp an Gegenstimmen vor allem aus CDU und SPD.

Die Abgeordneten der Piratenpartei veröffentlichen zur Feier ihres Erfolgs ein Foto und ein Video im Internet (zur freien Verwendung):

Foto: http://www.piratenfraktion-sh.de/wp-content/uploads/2016/01/screenshot-piraten-in-der-disco.jpg

Video: https://youtu.be/Pvw6v2KzZjc

Dr. Patrick Breyer, MdL, kommentiert: „Wir PIRATEN konnten 12 Stunden länger Kultur, Unterhaltung und Entspannung im Norden erreichen – darüber freuen wir uns sehr! Kinos, Theater, Opern, Kabarett, Literaturlesungen, Poetry Slams und Musikkonzerte sind am Abend von Volkstrauertag und Totensonntag nicht länger verboten. Für eine komplette Streichung des bevormundenden Veranstaltungsverbots werden wir in den nächsten Jahren weiter kämpfen.“

Information über die Gesetzesänderung:
<http://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2016/01/Infoblatt-Tanzverbot.pdf>

Kontakt:
Dr. Patrick Breyer, Tel. 0431-9881638
Mario Tants, Tel. 0431-9881603