Politik & Wirtschaft

Thorsten Geißler: Die DNA-Analyse ist eine der besten und erfolgreichsten Waffen des Rechtsstaates

Geissler_Torsten
Die DNA-Analyse ist eine der besten und erfolgreichsten Waffen des Rechtsstaates im Kampf gegen das Verbrechen. Zahlreiche schwerste auch
lange zurückliegende Verbrechen in Deutschland und im Ausland konnten durch Nutzung der DNA-Analyse aufgeklärt werden. Der sogenannte
genetische Fingerabdruck ist ein verlässliches, effektives und unverzichtbares Mittel zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten und muss unter Wahrung rechtsstaatlicher Verfahrensregelungen und unter Berücksichtigung von Aspekten des Datenschutzes konsequent genutzt werden… Immer wieder hatte es daher im Bundesrat Initiativen von unionsgeführten Bundesländern gegeben, um die Vorschriften zur Erhebung
und Speicherung des genetischen Fingerabdruckes zu modifizieren.

Auch meine Fraktion hatte daher bereits im April vergangenen Jahres den heute zur Beratung anstehenden Antrag eingebracht, mit dem eine
Erweiterung des Einsatzes der DNA-Analyse durch eine Änderung des Paragraphen 81 g der Strafprozessordnung ermöglicht werden soll.

Doch diese Vorstöße stießen beide in sozialdemokratisch geführten Bundesländern auf wenig Gegenliebe und auch die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag blockierten die Vorstöße des Bundesrates.

Umso erfreuter waren wir als der Innenminister anlässlich der Übernahme des Vorsitzes der Innenministerkonferenz Anfang Januar erklärte, er
wolle die Möglichkeiten für einen Einsatz von DNA-Tests in der Verbrechensbekämpfung erheblich ausweiten. Der Beweiswert des DNA-Materials ist dem herkömmlichen Fingerabdruck und anderen
Identifikationsverfahren weit überlegen, erklärte Klaus Buß.

Unterstützung erhielt er vom innenpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz. Bereits im Vorjahr hatte
Innenminister Otto Schily darauf aufmerksam gemacht, dass allein im Jahre 2002 66 Tötungsdelikte, 135 Sexualstraftaten und mehr als 3.000 Diebstähle durch DNA-Spuren und ihren Abgleich mit der zentralen Datenbank aufgeklärt werden konnten.

Wir als CDU-Landtagsfraktion waren optimistisch. Wir glaubten, nunmehr gemeinsam und fraktionsübergreifend einen wichtigen Beitrag zu einer Verbesserung der Möglichkeiten der Kriminalitätsbekämpfung verabschieden zu können. Wir waren auch deshalb besonders optimistisch, weil sich der Innen- und Rechtsausschuss beim Besuch des Landeskriminalamtes in Kiel
davon überzeugen konnte, dass auch die in der Debatte vom Mai vergangenen Jahres hier im Plenum geäußerten Bedenken unbegründet
sind. Uns wurde dargelegt, dass das Kriminalamt nur Untersuchungen im sogenannten nichtkodierenden Bereich des Spurenmaterials durchführt.

Untersucht werden also Abschnitte der Chromosomen, dem ein zu entschlüsselnder persönlichkeitsrelevanter Informationsgehalt nicht zukommt. Vor der Untersuchung des Spurenmaterials durch ein von der ermittlungsführenden Behörde getrenntes Labor erfolgt eine Anonymisierung.

Wer den Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten aus dem Jahre 2003 gelesen hat, wird festgestellt haben, dass eine Querschnittskontrolle der Verarbeitung von DNA-Daten im Landeskriminalamt nicht im geringsten Anstoß zur Beanstandung gab, das heißt, es ist durch technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet, dass unzulässige, auch aus meiner Sicht verfassungswidrige molekulargenetische Untersuchungen des kodierenden Bereichs der Genome, dass eine Entschlüsselung von persönlichkeitsrelevanten Erbinformationen oder auch eine unbefugte
Kenntnisnahme Dritter ausgeschlossen sind. Die Ermittlungsbehörden erhalten Messergebnisse, die lediglich einen Identitätsabgleich mit gespeicherten Datensätzen ermöglichen.

Innenminister Buß hat dies in der Januar-Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses noch einmal nachdrücklich unterstrichen. Die Beratung
in dieser Ausschusssitzung litt leider ein wenig darunter, dass nicht alle Fraktionen beim Besuch des Innen- und Rechtsausschusses im Landeskriminalamt vertreten waren. Allerdings ein stückweit war auch der Innenminister zu diesem Zeitpunkt schon wieder zurückgerudert. Seine
Äußerung von Anfang Januar habe ich zitiert. Sie ist an Klarheit nicht zu überbieten. Aber nun war plötzlich nur noch von Prüfaufträgen an den
Arbeitskreis 2 der Innenministerkonferenz die Rede und, und dies mutet geradezu abenteuerlich an, unser Antrag, der doch bei einer einstimmigen
Annahme durch diesen Landtag den Innenminister in jeder Hinsicht den Rücken stärken würde, wurde plötzlich als wenig hilfreich bezeichnet.

Was war geschehen? Die sozialdemokratische Landtagsfraktion hatte den Innenminister im Regen stehen lassen. Der Kollege Puls unterstellt in
der Presseerklärung vom 6. Januar, dass die DNA-Analyse Aussagekraft über Erbanlagen und Krankheitsdisposition liefere. Nach der
Strafprozessordnung sind solche Untersuchungen unzulässig, werden nicht durchgeführt und werden auch von niemandem gefordert. Auch die geforderte Missbrauchschutzregelung gibt es bereits.

Es gibt umfangreiche Regelungen zum Geheimhaltungs- und Datenschutz. Das stellt niemand in Frage. Herr Puls formuliert weiter, auf keinen Fall dürfen der Polizei Befugnisse zu Analyse und Auswertung von Erbinformationen zugestanden und zugemutet werden. Eine solche Befugnis
ist nie gefordert worden. Und er sagt abschließend eine Erweiterung auf Bagatelldelikte und Kleinkriminelle erscheint weder notwendig noch verhältnismäßig. Eierdiebe, sagt er, sollten nicht wie Schwerverbrecher behandelt werden. Richtig, Herr Kollege Puls, aber Sie führen eine Phantom-Diskussion. Wir haben das nie gefordert.

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dürfte es auch verbieten. Es sind alles Scheinargumente, die einen tief greifenden Konflikt innerhalb der SPD offenbaren. Herr Innenminister, Sie haben, nachdem Sie sich gründlich informiert und beraten haben lassen, die CDU-Position übernommen. Das verdient unsere Anerkennung. Da die Argumente auf Ihrer und unserer Seite sind erwarten wir nun von Ihnen, dass Sie an Ihrem Anfang Januar eingeschlagenen Kurs festhalten. Wenn Sie an Ihren Aussagen festhalten, dann ist es innerhalb eines kurzen Frist möglich, Konsens mit den unionsgeführten Ländern im Bundesrat zu erzielen. Wir schärfen damit die
Waffen der Ermittlungsbehörden bei der Kriminalitätsbekämpfung auf verfassungsmäßige, rechtsstaatlich einwandfreie Weise. Auch wir nehmen Daten- und Persönlichkeitsschutz ernst. Ich erwarte von den anderen Fraktionen, dass sie dieses Ziel gemeinsam mit uns verfolgen. Stimmen
Sie unserem Antrag zu, damit wir in dieser Frage endlich weiterkommen.