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Umweltnetzwerk erhebt schwere Vorwürfe gegen Kieler- und Lübecker Behörden

ATT00398_01aUmweltnetzwerk erhebt schwere Vorwürfe gegen Kieler- und Lübecker Behörden · schwere Vorwürfe erhebt das Umweltnetzwerk Hamburg in einer gutachtlichen Stellungnahme gegen Landesbehörden in Kiel-Flintbek (LLUR), sowie gegen die Stadt Lübeck zu einer Ende 2016 ergangenen Änderungsgenehmigung der Bauschuttrecyclinganlage – dem MAZ-Travemünde in Lübeck. Diese Abfallanlage ist mit 185.000 Tonnen Durchsatz pro Jahr eine der größeren Abfallaufbereitungsanlagen im Lande Schleswig-Holstein. Sie behandelt u.a. Bauschuttabfälle aus Lübeck, sowie den umliegenden Landkreisen Ostholstein, Segeberg, Lauenburg, Stormarn, Ratzeburg, plus dem westlichen Mecklenburg. Das Umweltnetzwerk kommt in seiner gutachtlichen Expertise zur Aussage, dass die Genehmigung für die Bauschuttrecyclinganlage nie am Standort Travemünde hätte erteilt werden dürfen. Hierfür fehlen wesentliche Voraussetzungen – wie u.a. die Genehmigungsvoraussetzung zum Anlagenbetrieb mit einer Wasserbedüsung zur Staubminimierung, die Mangels Wasserzuleitungen nicht gar möglich ist.

Von der Stadt Lübeck – als Grundstücksbesitzerin des MAZ-Geländes – wurde ohne jeden Grundwasserschutz zugunsten einer Erdbaufirma auf eine erforderliche Sickerwasserfassung verzichtet – wurde kein Abwasserkonzept umgesetzt. Dies obwohl diese Firma eine Behandlung und Zwischenlagerung von schadstoffhaltigen Abfällen (bis Z-2 nach LAGA) beantragt hatte. Da durch die ausgebeutete Kiesgrube auf dem MAZ-Betriebsgelände keine Bodenfilterung, kein Untergrundschutz mehr vorhanden ist, können durch die Niederschläge Schadstoffe aus den Abfällen auslaugen und in das Grundwasser gelangen. In dieser ländlichen Region werden von den Anwohnern noch viele Brunnen zur Eigenversorgung genutzt.

„Nach der geltenden Rechtslage dürfen stark emittierende Bauschuttrecyclinganlagen mit Brecherbetrieb nur und ausschließlich in Industriegebieten genehmigt werden. Dies wußte 2008 auch die Stadt Lübeck – in dem sie dem Antrag der Firma Grabowski im Gewerbegebiet des ehemaligen Metallhüttengeländes eine Bauschuttrecyclinganlage (mit Brecherbetrieb) zu betreiben durch einer B-Planänderung in ein Industriegebiet zustimmte – hingegen in Lübeck-Travemünde die Firma Scheel Erdbau ohne jede Bauplanung, ohne Gebietsausweisung für ein Gewerbe- geschweige denn Industriegebiet eine Genehmigung für 20 Jahre MAZ-Betrieb erhielt.

Wurde hier zugunsten der Firma Scheel mit zweierlei (Behörden-) Maß gemessen? Vieles spricht dafür, denn die Firma Scheel Erdbau ist nicht gerade für die Einhaltung von Genehmigungsauflagen bekannt – siehe Landtagsanfragen sowie in Anlage die Strafanzeige der Umweltpolizei der Stadt Lübeck zu der illegalen Abfallverbringung in mehrere Kiesgruben der oben genannten Landkreise.

Zu Recht fordern die Bürgerinitiativem von der Stadt Lübeck zum Schutz der Lübecker Anwohner in Kücknitz und Umgebung wegen der massiven Lärm- und Staubüberschreitungen eine sofortige Stilllegung der MAZ-Anlage von den Behörden – sowie die Ausweisung eines alternativen Anlagenstandortes in einem Industriegebiet, das nicht in Lübeck-Travemünde gegeben ist, so das Umweltnetzwerk Hamburg“