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Urlaubsreise nimmt vorzeitiges Ende

Am frühen Montagmorgen (01.08.2022) kam es auf der Bundesautobahn 1 zwischen Gremersdorf und Heiligenhafen zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein mit drei Erwachsenen und sechs Kindern besetzter Minivan kam nach rechts von der Fahrbahn ab, überschlug sich und blieb in der Böschung auf der rechten Seite liegen. Insgesamt wurden neun Personen verletzt, drei von Ihnen schwer.
Gegen 06:15 Uhr befand sich eine Familie aus Schwäbisch-Hall auf der A1 in Richtung Norden. Es sollte in den Urlaub nach Schweden gehen.
Im Fahrzeug saßen die 39-jährige Mutter, ihre vier Kinder (4 – 13 Jahre alt) sowie deren Cousin (6 Jahre) und Cousine (10 Jahre).
Gelenkt wurde das Fahrzeug vom Vater der 39-jährigen, der zusammen mit seiner Frau die Urlaubsreise begleitete.
Nach bisherigen Erkenntnissen verfiel der Fahrzeugführer (64 Jahre) in einen Sekundenschlaf und kam so nach rechts von der Fahrbahn ab.
Der Citroen Jumpy überschlug sich und blieb schließlich auf der rechten Seite in der Böschung neben der Fahrbahn liegen.
Hierbei wurden die Mutter und ihr 7-jähriger Sohn, sowie die Ehefrau (66 Jahre) des Fahrzeugführers schwer verletzt.
Der Fahrer und die weiteren Kinder wurden leicht verletzt. Alle kamen in umliegende Krankenhäuser.
Der Sachschaden am PKW beläuft sich auf rund 15.000 €.
Außerdem wurden Teile der Schutzplanke, zwei Leitpfosten und eine Notrufsäule erheblich beschädigt.
Auf einer Länge von etwa 50 Metern entstand zudem ein Flurschaden.
Für die Unfallaufnahme und die Bergung des Fahrzeugs musste die Autobahn in Richtung Norden für rund zwei Stunden voll gesperrt werden, erst dann war ein Vorbeiführen des Verkehrs auf einem Fahrstreifen möglich.
Zuvor wurden die Fahrzeuge über die Abfahrt Gremersdorf abgeleitet. Hierdurch kam es zu leichten Rückstaubildungen.
Eingesetzt waren mehrere Rettungswagen, ein leitender Notarzt, insgesamt sieben Funkstreifenwagen aus Heiligenhafen, Oldenburg, Neustadt sowie vom Polizei Autobahn- und Bezirksrevier Scharbeutz, die freiwillige Feuerwehr Heiligenhafen und ein Abschleppfahrzeug.
Der Fahrzeugführer muss sich nun in einem Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und der Straßenverkehrsgefährdung aufgrund körperlicher Mängel verantworten.