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Urteil zur Betriebsschließungsversicherung: Versicherung muss zahlen

Urteil zur Betriebsschließungsversicherung: Versicherung muss zahlen. Das Münchner Landgericht hat in Sachen Betriebsschließungsversicherung ein erstes Urteil zu Gunsten der Gastronomie gefällt: Laut Urteil muss die beklagte Versicherungskammer die Kosten der coronabedingten Betriebsschließung an den Pächter des Münchner Augustinerkellers zahlen – exakt 1,014 Millionen Euro. Gastwirt Christian Vogler hatte für den Augustinerkeller kurz vor dem Corona-Shutdown eine Betriebsschließungspolice abgeschlossen. Die Versicherungskammer wollte jedoch nicht zahlen. Von den Versicherungsbedingungen waren zwar behördlich angeordnete Schließungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes gedeckt, der Covid-19-Erreger jedoch nicht explizit genannt. «Wir sind der Meinung, dass man von einem Versicherungsnehmer nicht erwarten kann, dass ihm das Infektionsschutzgesetz geläufig ist», argumentierte die Vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg. Die Versicherungsbedingungen seien intransparent. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Versicherungskammer prüft, ob sie in Berufung gegen das Urteil geht.
Der DEHOGA Bundesverband begrüßt das Urteil des Landgerichts München. Der Sieg des Gastwirts ist mehr als ein mutmachendes Signal für viele Betriebe mit einer Betriebsschließungsversicherung. Von Beginn der Debatte an hat der DEHOGA Bundesverband die Rechtsauffassung vertreten, dass die Versicherungswirtschaft in der Leistungspflicht steht.

Im Übrigen gilt nach Versicherungsvertragsgesetz, dass die Anbieter stets ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse der Kunden handeln und insbesondere im Schadensfall bei der Erfüllung von Versicherungsverträgen mitwirken müssen. Die Listen in den Verträgen umfassen teilweise 80 Krankheiten und Krankheitserreger. Der Gastronom oder Hotelier ging mit Blick auf so umfassende Kataloge davon aus, dass auch das Corona-Virus erfasst ist. Es ist Aufgabe der Versicherer, für klare und transparente Regeln zu sorgen.

Der Unternehmer hat die Versicherung abgeschlossen, um geschützt zu sein. Wir freuen uns, mit unserem DEHOGA Bayern-Mitglied Christian Vogler. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, vermittelt es dennoch Hoffnung für viele Tausende Unternehmer, die sich bislang von ihrer Versicherung mit einer Verweigerungshaltung konfrontiert sehen.